WER? WIE? WAS? WO?

Wer stellt mir eine Verordnung aus?

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Das Rezept oder die Heilmittelverordnung muss durch einen verordnenden Arzt ausgestellt werden. Dies kann ein Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Facharzt für Allgemeinmedizin, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt oder ein Sozialpediatrisches Zentrum (SPZ) sein.
Achtung! Das Rezept muss innerhalb 28 Tage ab Ausstellungsdatum angefangen werden. 
Tipp: Versuchen Sie erst einen Termin bei einer logopädischen Praxis zu bekommen und bestellen Sie dann ein Rezept.

Wer trägt die Kosten?

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Gesetzlich Versicherte: Hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die anfallenden Kosten. Nach dem 18. Geburtstag muss der Patient oder die Patientin 10 % der Rezeptgebühren sowie 10€ für das Rezept anteilig bezahlen. Sie können von der Zuzahlung befreit sein, wenn Sie bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragt haben. Am Besten lassen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse beraten.

Privat Versicherte: Als privat Versicherter übernehmen Sie zunächst die Kosten für die Therapie selbst. Allerdings können Sie die Rechnungen inklusive der Verordnung bei Ihrer privaten Versicherung einreichen und bekommen dann je nach vereinbartem Tarif die Kosten erstattet. Bevor Sie also eine Therapie beginnen, sollten Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung absprechen. 

Erschrecken Sie nicht über die deutlich teureren Kosten bei einem privaten Rezept. Als Therapeutin habe ich mich bei gesetzlich Versicherten an einen bestimmten Preis zu halten, da die Krankenkassen die Kostenerstatter sind. Bei privat Versicherten wird circa der 1,5 fache Preis angesetzt.

Wer kann zur logopädischen Therapie kommen?

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Jeder, der ein Rezept vom Arzt bekommt.
Oftmals macht es schon in sehr frühen Jahren Sinn eine logopädische Therapie zu besuchen. Zum Beispiel, wenn ein Kind in der zweiten Brabbelphase aufhört zu sprechen, kann dies auf Hörstörungen hinweisen. Häufig werden Eltern leider vertröstet mit den Worten: "Das verwächst sich noch!"
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und versuchen Sie zumindest eine Diagnostikeinheit zu bekommen, damit ein Logopäde oder eine Logopädin eine Diagnostik erstellen und eine Abklärung erfolgen kann. 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

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Schauen Sie unter dem Button Kontakt nach.
Sie können mir eine E-mail schreiben oder Sie rufen mich an.
Beachten Sie bitte, dass eine Beantwortung einer E-Mail am Wochenende erst innerhalb der nächsten Woche bearbeitet werden kann.

Wie sieht die erste Therapieeinheit aus?

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  1. Vereinbarung eines Termins
  2. Anmeldung in der Praxis
  3. Kennenlernen und das Gespräch zu den Hintergrundinformationen stehen im Fokus, je nach Zeit Vorgabe der Therapie: Beginn der Diagnostik
  4. Bringen Sie gerne Berichte über Ihre jetzige Situation, Krankenhausberichte, Reha-Berichte oder ähnliche Berichte mit. 
  5. Haben Sie eine Zuzahlungsbefreiung? Bringen Sie diese bitte mit!
  6. Besprechen der Wünsche und der Ziele in der Therapie
  7. Beratung der Angehörigen nach Bedarf
  8. Terminvereinbarung für die nächsten Wochen

Wie lange dauert eine Therapie?

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Die Dauer ist abhängig von der verordneten Frequenz des Arztes. 
Es können 1-3 mal pro Woche für 30min / 45min / 60min ausgestellt werden.
Ebenso kommt es auf Ihr zuverlässiges Erscheinen zu den Therapien an, sowie auf eine kooperative Mitarbeit und auf ein eigenständiges Durchführen der Übungen zuhause. Jedoch kann ich Ihnen keinen festen Zeitrahmen nennen, denn  dieser ist von Mensch zu Mensch und von der Art der Beeinträchtigung individuell verschieden.

Was kann ich zum Gelingen meiner Therapie beitragen?

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  1. Regelmäßig zum vereinbarten Termin erscheinen! Denn nur wenn die Therapie kontinuierlich fortgesetzt werden kann, können Erfolge und Fortschritte erzielt werden und länger anhalten.
  2. Übungen in der Therapie zuhause weiterführen! Bei mir bekommen Sie das Wie und warum, zuhause sollten Sie so trainieren, dass in der nächsten Einheit weitergearbeitet werden kann. Nur durch eine gemeinsame Durchführung der Therapie können Sie Ihren richtigen Weg mit dem richtigen Ziel verfolgen.
  3. Motiviert sein und bleiben! Natürlich versuche ich die Therapie ansprechend für Sie zu gestalten. Dies bringt aber alles nichts, wenn Sie selber keine Motivation besitzen. Erst wer selber etwas ändern möchte, kann etwas ändern!
  4. Stellen Sie Fragen! Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Wenn Sie den Sinn für etwas nicht verstehen und die Übungen nur mit machen, weil der Logopäde oder die Logopädin es vorgibt, werden Sie wahrscheinlich zuhause diese Übungen nicht durchführen. Denn nur was Sinn stiftet, bringt etwas.

Was muss auf dem Rezept draufstehen?

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  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Ausstellungsdatum
  • ICD-10-Code und Diagnosegruppe müssen zusammenpassen
  • a, b, c oder patientenindividuelle Leitsymptomatik müssen angekreuzt sein
  • Heilmittel ( Sprechtherapie, Stimmtherapie, Sprachtherapie, Schlucktherapie, je nach Diagnosegruppe auch kombiniert möglich)
  • Frequenz der wöchentlichen Therapie
  • Therapieeinheiten
  • Hausbesuch muss angekreuzt sein, wenn einer verordnet wird.

 

Warum bekommt jemand eine Therapie zuhause, im Kindergarten oder in der Schule und ich nicht? 

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 Therapie als Hausbesuch zuhause oder im Pflegeheim:
Wenn der Patient, die Patientin nicht mehr gehfähig ist oder sich aus anderen Gründen nur noch sehr eingeschränkt bewegen kann, macht ein Hausbesuch am meisten Sinn, um eine gute therapeutische Versorgung zu gewährleisten. Beachten Sie aber, dass der Therapeut, die Therapeutin immer nur einen Teil der Übungsmaterialien mitbringen kann und daher ein Besuch in der Praxis eher von Vorteil ist, wenn möglich. Außerdem muss der verordnende Arzt den Hausbesuch ausstellen.

Eine Therapie eines normalen Regelkindes im Kindergarten oder in der Schule ist daher nicht möglich.
Lediglich ein Integrativer Status eines Kindes in einer Integrativen Einrichtung ermöglicht eine Therapie vor Ort. Beachten Sie aber auch hier die eingeschränkte Kommunikation und den geringen Austausch über die Therapie mit den Bezugspersonen.